Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis (§ 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung
Der Auftrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht und die Arbeitsergebnisse übergeben wurden oder der Auftraggeber diese verwertet hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen und alle notwendigen Voraussetzungen für die Leistungserbringung bereitzustellen.
§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
§ 7 Loyalitätsverpflichtung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Einstellung von Mitarbeitern des Auftragnehmers innerhalb von 12 Monaten nach Zusammenarbeit ist untersagt.
§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit
Arbeitsunterlagen dienen als Nachweis des jeweiligen Bearbeitungsstandes und als Grundlage für die spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes.
§ 9 Honorare und Kosten
Das Entgelt richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Sätzen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für nachgewiesene Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen.
§ 11 Verzug und höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der jeweiligen Vereinbarung der Vertragsparteien.
§ 13 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.