Die Fußball-WM sorgt nicht nur für Spannung auf dem Spielfeld, sondern bietet vielen Unternehmen auch die Gelegenheit, Kunden, Geschäftspartner oder potenzielle Neukunden zu einem gemeinsamen Public Viewing einzuladen. Solche Veranstaltungen können die Geschäftsbeziehung stärken – steuerlich sollten jedoch einige Spielregeln beachtet werden.
Wann liegen geschäftliche Bewirtungskosten vor?
Lädt ein Unternehmer Kunden oder Geschäftspartner beispielsweise in ein Restaurant, eine Sportsbar oder zu einem organisierten Public Viewing ein, handelt es sich grundsätzlich um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten.
Diese Aufwendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Vorsteuer kann hingegen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – grundsätzlich in voller Höhe geltend gemacht werden.
Damit das Finanzamt mitspielt, sind folgende Voraussetzungen wichtig:
✅ Die Bewirtung muss geschäftlich veranlasst und angemessen sein.
✅ Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen.
✅ Der Anlass der Bewirtung sollte dokumentiert werden, beispielsweise:
„Public Viewing des WM-Spiels Deutschland – Brasilien mit Geschäftspartnern zur Pflege bestehender Geschäftsbeziehungen.“
✅ Die Namen der Teilnehmer sowie Datum und Ort der Veranstaltung sollten festgehalten werden.
Achtung bei Mitarbeitern
Wer ausschließlich seine Mitarbeiter zu einem gemeinsamen WM-Abend einlädt, bewegt sich in einem anderen steuerlichen Bereich. Hier kann es sich um eine betriebliche Veranstaltung handeln, für die besondere lohnsteuerliche Regelungen gelten.
Fazit
Die Fußball-WM bietet eine hervorragende Gelegenheit, Kontakte zu pflegen und Geschäftsbeziehungen auszubauen. Damit aus einem gelungenen Fußballabend jedoch kein Eigentor bei der nächsten Betriebsprüfung wird, sollten Unternehmen auf eine sorgfältige Dokumentation der Bewirtungskosten achten.
Denn nicht nur im Fußball gilt:
Ein gutes Ergebnis entscheidet sich oft durch die richtige Vorbereitung. ⚽📊
Wie handhaben Sie das während der Fußball-WM? Nutzen Sie Public-Viewing-Veranstaltungen, um Kunden und Geschäftspartner einzuladen?
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